Wiederbeginn des Unterrichts – Update zu den Regelungen

Liebe Erziehungsberechtigte,

die neuen Vorgaben des Ministeriums haben kleiner Änderungen in unsere Planung notwendig gemacht – was insbesondere die Maskenpflicht auch auf dem Schulhof betrifft.

Wir möchten Ihnen hiermit noch einmal einen Überblick über die Regelungen geben:

Wir werden einen „normalen“ Stundenplan mit wenigen Kürzungen der Unterrichtszeit in den Jahrgängen 5 – 7 ausgeben. Da wir momentan  auf einige wenige Lehrkräfte verzichten müssen und insgesamt über eine recht gute Lehrkräfteausstattung verfügen, können wir das Unterrichtsangebot in den Jahrgängen 8 – Q2 zurzeit komplett aufrecht erhalten und kürzen lediglich in den Jahrgängen 5 – 7 je einmal die beiden Nachmittagsstunden an einem Tag in der Woche. Wir hoffen, dass dies so bleibt ;-))

Mischung von Gruppen / Nachverfolgbarkeit

Oberstes Gebot ist, dass sich möglichst wenige Schüler.innengruppen mischen, um mögliche Infektionsausbreitungen zu vermeiden. Da u.a. der Wahlpflichtunterricht klassengemischt stattfindet, haben wir – den Vorgaben entsprechend – den Jahrgang als Lerngruppe definiert. D.h. wir achten bei allen organisatorischen Überlegungen darauf, dass sich die verschiedenen Jahrgänge möglichst nicht begegnen.

Leider können jahrgangsgemischte Lernbüros in der Oberstufe und jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften zumindest im ersten Halbjahr dieses Schuljahres daher nicht stattfinden.

Innerhalb einer Klasse / eines Kurses wird ein fester Sitzplan eingerichtet und dokumentiert, der sich auch nicht ändert (oder für den jede pädagogisch notwendige Änderung dokumentiert wird).

Die Zuweisung der Pausenhöfe bleibt (wie im letzten Schreiben erläutert): 5er + 6er = Rosenhof, 7er + 8er = Haupthof, 9er + 10er = Überwasserhof, Oberstufe (wenn sie das Schulgelände nicht verlassen) vorwiegend Haupthof und Bereich vor dem Oberstufengebäude.

Maskenpflicht:

Im Schulgebäude und auf dem Schulhof gilt für alle generell die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Das Tragen der MNB im Gebäude (auch im Unterricht) hatten wir bereits angekündigt – wir waren allerdings davon ausgegangen, dass wir draußen auf dem Schulhof darauf verzichten können. Die neuen Vorgaben regeln allerdings eindeutig, dass die Pflicht zum Tragen einer MNB auch auf dem Schulhof besteht und dass Schulen keine anderen, eigenen Regelungen beschließen dürfen.

Bisher galt , dass man auf „Visiere“, die mindestens das Kinn bedecken, ausweichen kann – das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat seine Einschätzung zu „Visieren“ aber geändert und sich der Einschätzung des RKI in dieser Frage angeglichen. D.h. Visiere sind den Alltagsmasken nicht gleich zu setzen und dürfen daher nur im Falle einer medizinische Indikation (z.B. Asthma) von Schüler.innen getragen werden. Konkret bedeutet dies, dass diejenigen Schüler.innen, die ein Visier tragen möchten, dazu ein Attest des Arztes vorlegen müssen. Da diese Einschätzung relativ kurzfristig kam, kann ein solches Attest auch in der nächsten Woche nachgereicht werden. Wir bitten aber nur diejenigen auf ein Visier auszuweichen, die sicher ein Attest bekommen werden, d.h. bei denen tatsächlich eine medizinische Indikation vorliegt, die das Tragen einer Alltagsmaske unmöglich macht.

Lehrkräfte dürfen im Prinzip ein Visier tragen (z.B. damit man sie besser verstehen kann). Dies sollte aber die Ausnahme bleiben. Sie müssen eine Maske bereithalten, wenn sie den Mindestabstand zu anderen Personen nicht einhalten können, wenn sie also z.B. für individuelle Erklärungen näher an Schüler.innentische treten müssen.

Das Ministerium geht davon aus, dass die Erziehungsberechtigten für die Beschaffung der Masken verantwortlich sind – wir halten in der Schule aber immer einen (allerdings überschaubaren) Vorrat an MNB bereit, falls mal jemand seine Maske vergessen hat ;-))

Hygiene- und Lüftungskonzept

Weiterhin gelten die schon mehrfach erwähnten Regelungen zum Händewaschen, Einbahnstraßensystem und Abstandhalten….

Um die Infektionsgefahr auf dem Schulweg zu minimieren, bitten wir alle, denen es möglich ist, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Das entzerrt hoffentlich auch die Ankunftszeit der Schüler.innen hier in der Schule.

Schüler.innen, die angekommen sind, gehen bitte direkt in ihren Klassenraum und waschen sich als erstes dort die Hände. Die Schüler.innen der Oberstufe machen dies in den WC-Räumen des Oberstufengebäudes oder in den WC-Räume neben der Mensa ;-))

Die Kolleg.innen achten darauf, dass sich alle Schüler.innen nach Ankunft die Hände waschen – notfalls geschieht dies noch innerhalb der ersten Stunde. Die Schüler.innen gehen dann einzeln zum Waschbecken, um „Traubenbildung“ und Unterrichtsverzögerungen zu vermeiden.

Ergänzt werden die Regeln nun um die Pflicht, sich nach dem Sportunterricht die Hände zu waschen. Bestehen bleibt die Regelung sich mindestens bei Ankunft und vor dem Mittagessen die Hände zu waschen.

Das beim Gesundheitsamt eingereichte Hygienekonzept für das Mittagessen und die Regeln in der Mensa wurde so abgenommen – d.h. wir werden die Mensa in drei Bereiche teilen. In einem wird jeweils ein Jahrgang der SI essen, in einem weiteren ein Jahrgang der SII und ein Bereich ist für Lehrkräfte vorgesehen. Diese Bereiche sind mit deutlichem Abstand voneinander aufgestellt. Vor dem Betreten der Mensa haben sich die Schüler.innen die Hände gewaschen, am Eingang hängen zusätzlich Desinfektionsspender. Die MNB werden bis zum Tisch und nach dem Essen getragen, die Sitzplätze im SI-Bereich sind fest (und nachvollziehbar) vergeben. Im SII- und im Lehrkräfte-Bereich werden die Plätze zugewiesen und die Zuweisung dokumentiert.

Es gibt keine „Selbstbedienungs-“ Salatbuffet, der Salat wird nur mit Bedienung angeboten.

Da wir zwischen 12.20 Uhr und 14 Uhr aber nur vier Essenzeiten vergeben können, werden die Schüler.innen der Jahrgangstufen 5 und 6 (da die Klassenräume in direkter Nähe zur Mensa liegen) jeweils in ihren Klassenräumen essen. Das entsprechende Zubehör ist angeschafft ;-)) In den ersten drei Schultagen wird es dazu noch organisatorische und logistische Absprachen mit den Klassen geben.

Außerdem werden wir ein noch offensiveres Lüftungskonzept etablieren. D.h. wir werden möglichst immer mit weit geöffneten Fenstern und Türen unterrichten, mindestens jedoch alle 30 Minuten die Klassenräume für mindestens 15 Minuten durchlüften. Da das insbesondere an heißen Tagen durchaus eine Herausforderung darstellt, werden wir es auch erlauben, Unterrichtseinheiten ins Freie zu verlegen. Lehrkräfte entscheiden eigenverantwortlich, mit Blick auf Kapazitäten auf dem Hof und Situation in der Klasse, ob sie z.B. eine Stunde oder Teile einer Stunde mit der Klasse auf dem Schulhof arbeiten.

Sport- und Musikunterricht

Der Sportunterricht wird bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden, d.h. das Sportzeug sollte wetterbedingt angepasst werden ;-)) Der Schwimmunterricht wird in reduzierter Form stattfinden. Es gibt Absprachen zwischen den Schulen, wer zu welcher Zeit das Schwimmbad nutzen kann, damit die Vorgaben zur maximalen Schüler.innenzahl eingehalten werden können.

Im Musikunterricht wird das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen nicht gestattet – die Musiklehrkräfte werden aber sicher auf andere kreative Möglichkeiten des Musizierens zurückgreifen.

Klassenfahrten ins Ausland

Leider sind Fahrten in Ausland auch im Schuljahr 20/21 mit einem großen Stornierungsrisiko behaftet, bei dem die Kosten dann sogar den Eltern angelastet würden (siehe Faktenblatt des MSB). Wir möchten daher der Schulkonferenz empfehlen, das Fahrtenkonzept einmalig zu ändern und für den Jahrgang 8 im Schuljahr 20/21 eine gemeinsame Inlandsfahrt vorzusehen. Diese Schüler.innen mussten schon coronabedingt auf ihre Klassenfahrt im 7. Jahrgang verzichten und laufen nun Gefahr bei einer Sprachenfahrt wieder „leer“ auszugehen. Da eine Fahrt im Inland unter den momentan Voraussetzungen möglich ist, wäre dies eine Alternative wenigstens eine gemeinsame Fahrt durchzuführen. Dies Idee Bedarf natürlich noch der Abstimmung in den Gremien.

Vorgehen bei auftretenden Fällen oder Symptomen:

Hier möchte ich den Text des MSB zitieren:

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. … Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“

Vorbereitungen für den Fall von Quarantänemaßnahmen oder eines Lockdowns

Alle Schüler.innen werden in den ersten drei Tagen ein weiteres Mal darin geschult, den Zugang zu IServ sicher zu erlangen und z.B. die Scan-App zu nutzen und die ebook-Codes einzulösen, um die Schulbücher auch online zu Hause einsetzen zu können. Für die älteren Schüler.innen, die damit schon länger vertraut sind, ist das sicher kein Problem mehr, für die jüngeren und ganz neuen Schüler.innen aber vielleicht eine Herausforderung ;-)) Falls Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie uns gerne! Darüber hinaus ist es uns aber auch sehr wichtig das Logbuch zur Strukturierung des selbstgesteuerten Lernens deutlich in den Mittelpunkt zu setzen. Wir verfügen durch Logbuch, Lernpläne, Lernlandkarten und die in allen Klassen einer Jahrgangstufe gleichen Materialien, auf die alle zentral über unseren Server zugreitfen können, über sehr gute Bedingungen auch im Falle eines Lockdowns. Sollten Schüler.innen nicht über die digitale Ausstattung verfügen, leihen wir ihnen gerne wieder schuleigene Geräte aus – wie schon in der Zeit von März bis zu den Sommerferien. Auch hierfür reicht es, wenn Sie sich vertrauensvoll an das Klassenlehrer.innenteam wenden.

Weitere Hinweise in de Vorgaben des Ministeriums

Es gibt in dem an Sie verschickten Papier noch weitere Hinweise z.B. für vorerkrankte Schüler.innen oder vorerkrankte Angehörige, zu eventuellen Zeiten von Distanzunterricht oder digitalen Geräten, die der Schulträger beschafft. Wer dazu tiefergehende Fragen hat, kann sich gerne bei mir melden (falls das Papier keine ausreichenden Informationen bietet ;-)).

Wir freuen uns alle sehr, die Schüler.innen nach den Ferien wieder zu sehen und arbeiten bereits seit dem 03.08. im Team hier in der Schule gemeinsam daran, allen einen gelungen Start zu ermöglichen und das neue Schuljahr mit all seinen Besonderheiten vorzubereiten. Wir bleiben optimistisch, dass wir das gemeinsam schaffen –  denn: Gemeinsam Erreicht Man Mehr  GEMM!

Ganz herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Kathi Kösters