WIE WIR ARBEITEN

Inklusion

„Inklusion lässt sich nicht einfach verordnen. Sie hängt wesentlich auch von den Einstellungen, Erfahrungen und Vorurteilen ab. Es muss in den Köpfen noch viel passieren, bis wir die Andersheit von Menschen als Gleichheit erleben.“

Barbara Fornefeld

An einer Schule für alle wird die Verschiedenheit alltäglich. Das ist das Ziel, dem wir uns verpflichtet fühlen und das die Struktur unseres Schullebens und unseres Unterrichts mit bestimmt.

Auf der Ebene des Schullebens ist unser Leitziel, eine Schule für alle zu gestalten und eine wertschätzende Willkommenskultur zu etablieren, für die die folgenden Qualitätsstandards stehen:

  • Kennenlernnachmittag für die neuen Schüler*innen
  • Klassenlehrerunterricht in der ersten Schulwoche zur Anbahnung einer wertschätzenden Klassengemeinschaft            
  • Begleitung durch Klassenpaten
  • Klassenrat als Wocheneingangs- und Wochenausgangsstunde
  • „soziales Lernen“ 1x wöchentlich unter Leitung der Sozialpädagog*innen in Klassen
  • multiprofessionelle Teams

Aufgrund der Heterogenität unserer Schülerschaft ist für den Unterricht unser Leitziel, unseren Schüler*innen einen gemeinsamen Unterricht auf unterschiedlichen Kompetenzstufen anzubieten. Unser Konzept sieht so viel gemeinsames Lernen wie möglich vor – und das von Klasse fünf bis zehn. In festen Tischgruppen, bei kooperativen Lernformen in den Projektzeiten übernehmen alle gleichermaßen Verantwortung für den Lernprozess, jede*r kann seine/ihre individuellen Stärken einbringen und alle können voneinander lernen. Besonders die Lernbüroarbeit bietet aber auch die Möglichkeit, dass alle Schüler*innen auf ihrem je individuellen Kompetenzniveau arbeiten können. Mindestens einmal im Quartal bzw. bei Bedarf erfolgen intensive Beratungen mit individuellen Zielabsprachen in den Bereichen Lern- und Arbeitsverhalten und Sozialverhalten. Folgende Qualitätsstandards haben wir für den Unterricht formuliert:

  • Konstanz in den Klassen, d.h. die Schüler*innen sowie das Klassenleitungsteam sind fest von Klasse 5 bis 10
  • Schüler*innen mit und ohne Förderbedarf in allen Klassen
  • pro Jahrgang eine integrative Lerngruppe mit fünf zieldifferent zu beschulenden Schüler*innen
  • ein Klassen-Team von Regelschullehrer*in und Sonderpädagog*in
  • kooperative Lernformen
  • feste Tischgruppen
  • 2 „Fachstunden“ in den Kernfächern und Weiterarbeit an in sich differenzierten Lernplänen in der Lernbürozeit
  • pro Woche 5 Stunden Projektzeit in NW und GL
  • mindestens je ein Beratungsgespräch pro Quartal

Die Verantwortung für das Gelingen gemeinsamen Lernens liegt bei allen an der Schule Beschäftigten. Deshalb ist unser Leitziel, wertschätzend und zielorientiert in multiprofessionellen Teams zu arbeiten. Gemeinsam werden Lernpläne ausgearbeitet, die alle Schüler*innen mit einbeziehen. In Förderplänen, die die Klassenteams gemeinsam erstellen, wird festgeschrieben, welche besonderen Unterstützungsbedarfe einzelne darüber hinaus haben und wie sie umgesetzt werden können. Besondere Fördermaßnahmen werden dann in der Regel von den Sonderpädagog*innen durchgeführt. Verbindliche Qualitätsstandards sind:

  • Verantwortung für gemeinsames Lernen liegt bei allen Kolleg*innen
  • feste Teams
  • verbindliche Teamzeiten in der Jahresplanung
  • die im Team erarbeiteten Lernpläne beziehen alle Schüler*innen mit ein
  • besondere Unterstützungsbedarfe für einzelne Schüler*innen werden vom Klassenteam analysiert und in Förderplänen fortgeschrieben
  • besondere Fördermaßnahmen werden in der Regel noch durch Sonderpädagog*innen durchgeführt (1:1 oder auch in Kleingruppen)

Da Schüler*innen, die uns auffallen, nicht nur diejenigen mit attestiertem Förderbedarf sind, ist eines unserer nächsten Ziele die feste Etablierung von Fallbesprechungen in multiprofessionellen Teams. Darüber hinaus werden die Sonderpädagog*innen die aktuellen Förderplanvorlagen auf unser System bezogen überarbeiten.

Unser Leitziel bei der Berufswahlorientierung ist, unsere Schüler*innen auf ihrem Weg zur Berufswahl unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs zu unterstützen.

Schüler*innen mit besonderem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf benötigen eine individuell angepasste Berufsorientierung durch die Schule und ihre Partner:

Die Potenzialanalyse im Rahmen von KAoA muss auf die besonderen Voraussetzungen der Zielgruppe Rücksicht nehmen (z.B.: sonderpädagogisch geschultes Personal, weniger rein sprachlich-kognitive Aufgaben, an Hamet orientiertes Testverfahren etc.).

Ein besonderes zusätzliches Angebot (Projektgruppe, AG) sollte der Zielgruppe Erfahrungen im Umfeld Berufsorientierung (handwerkliche Aufgaben, Planungen von Aktionen, Einkäufe etc.) bieten. Außerdem könnte ebenfalls in diesem Rahmen eine intensive Vor- und Nachbereitung der Praktika stattfinden.

Überbetriebliche Praktika vereinfachen den ersten Einstieg in die Arbeitswelt.

Betriebliche Praktika müssen intensiv betreut werden.

Die Schüler*innen sollten an die Reha-Beratung der Arbeitsagentur für Arbeit herangeführt werden und die besonderen Angebote (Maßnahmen der BA, Werkstatt etc.) kennen lernen können.

Folgende Qualitätsstandards haben wir dafür bislang festgelegt:

  • Teilnahme am KAoA-Programm
  • Berufswahlfahrplan
  • sozialpäd. Angebote
  • zusätzliche Berufsorientierungsangebote
  • zusätzliche Praktika

 Im Konzept Zukunftsorientierung finden Sie dazu noch mehr.

Inklusion hörgeschädigter Schüler*innen

In der Gesamtschule Münster Mitte lernen schwerhörige Schüler*innen gemeinsam mit normalhörenden Schüler*innen. Einige dieser hörgeschädigten Schüler*innen haben sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und werden von einer Lehrkraft der Münsterlandschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation begleitend betreut.

Wichtige förderliche Rahmenbedingungen für das erfolgreiche Lernen dieser Schüler*innen werden umgesetzt. Diese betreffen die räumliche Bedingungen, das Kommunikationsverhalten, die Unterrichtsmethodik, die Leistungsbewertung (Nachteilsausgleich), die Kooperation der beteiligten Lehrkräfte untereinander und die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie weiteren beteiligten Personen.

Räumliche Bedingungen:

  • Die hörgeschädigten Schüler*innen lernen in Klassenräumen mit optimierter Raumakustik.
  • Die Schüler*innen können in selbstständigen Arbeitsphasen einen ruhigen Nebenraum aufsuchen.
  • Die Sitzplätze für die hörgeschädigten Schüler*innen werde so ausgewählt, dass sie einen Blickkontakt zu möglichst vielen Sprechern (Lehrer*innen und Mitschüler*innen) haben und in einer ruhigen Tischgruppe sitzen. Bei Bedarf wird ein*e Tischnachbar*in als offizielle*r Lernpartner*in ausgewählt, der/die immer gefragt werden kann und Erklärungen geben darf. 

Kommunikation:

  • Die Mitschüler*innen und Lehrkräfte werden über die möglichen Folgen einer Hörschädigung informiert und für die kommunikativen Bedürfnisse Hörgeschädigter sensibilisiert. Dabei haben die hörgeschädigten Schüler*innen als Experten für ihre Hör- und Lernsituation nach Möglichkeit eine aktive Rolle.
  • Eine Gesprächskultur innerhalb der Klassen wird gepflegt, indem auf die Einhaltung der zuvor gemeinsam erarbeiteten Gesprächsregeln geachtet wird.
  • Eine SoundField-Anlage wird regelmäßig im Klassenunterricht eingesetzt, die für eine gleichmäßige Übertragung der Stimme des Sprechers im Raum sorgt. Dabei wird nicht nur die Lehrersprache den Nebengeräuschen im Raum angepasst, sondern über das Handmikrofon auch die Schülerbeiträge.

Unterrichtsmethodik:

  • Visualisierung ist ein wichtiges Unterrichtsprinzip.
  • Themenwechsel im Unterricht werden angekündigt, denn hörgeschädigte Schüler*innen benötigen zum Verständnis den Kontext.
  • Hörpausen werden eingeplant, damit auf zuhörintensive Lernphasen ruhige Stillarbeitsphasen folgen.

Leistungsbewertung:

  • Bei Bedarf wird ein individueller Nachteilsausgleich bei der Leistungsbewertung gewährt. Dieser betrifft z.B. die Veränderung der Aufgabenstellung bei Hörverstehensaufgaben, die Bewertung der Aussprache im Fremdsprachenunterricht oder die Nichtbewertung von sogenannten „Hörfehlern“ in schriftlichen Arbeiten (u.a. das Weglassen von Wortendungen, die Verwechslung ähnlich klingender Laute oder die Anwendung von Rechtschreibregeln aufgrund von Vokallängen)

Zusammenarbeit:

  • Die Klassen-, Fach- und Sonderschullehrer*innen der GeMM tauschen sich regelmäßig mit der Sonderschullehrkraft der Münsterlandschule aus und treffen Absprachen zur Förderplanung. Sie nehmen an gemeinsamen Fortbildungen und Arbeitskreisen teil.
  • Die unterrichtenden Lehrer*innen sind im regelmäßigen Austausch mit den Eltern, bei Bedarf auch mit Akustikern, Therapeuten, Ärzten, Ämtern und Behörden.
  • Die sonderpädagogische Unterstützung der hörgeschädigten Schüler*innen erfolgt im Klassenunterricht, in der Kleingruppenförderung und in der Einzelförderung sowie im Rahmen von Begegnungstagen (Peergroupangeboten) in der Münsterlandschule. Als Orientierung dienen die vom „Arbeitskreis Gemeinsames Lernen mit Hörgeschädigten in NRW“ entwickelten „Curricularen Leitlinien“, die folgende Themenbereiche aufführen:
  • Sprache
  • Technik und Anatomie
  • Arbeits- und Kompensationsstrategien
  • Identitätsentwicklung

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