Zusammenfassung der wichtigsten Regeln und Planungen bis zu den Sommerferien

Der Präsenzunterricht findet nach dem im Bild abgedruckten Plan statt und wird durch „Lernen auf Distanz“ mit digitaler Unterstützung ergänzt. Dazu nutzen alle Schüler.innen und Lehrkräfte weiterhin die Möglichkeiten von IServ (Aufgabenmodul, Mail, Chat, Videokonferenzen). Alle Klassen und Jahrgangstufen sind in jeweils zwei Gruppen (durch die Klassenlehrer.innen) eingeteilt, so dass immer nur die Hälfte einer Klasse / Stufe pro Tag unterrichtet wird.

In der Sek II folgt der Unterricht dem „Vor-Corona-Plan“,  d.h. es findet auch Unterricht am Nachmittag statt, da dieser auch abiturrelevant ist.

In den SekI haben wir uns bemüht, möglichst Unterricht in den Kernfächern und bei den Klassenlehrer.innen stattfinden zu lassen. Der Unterricht endet um 12.20 Uhr, da der Ganztag in der Sek I noch ausgesetzt ist. In jedem Fall beginnen wir in jedem Jahrgang zunächst damit, Erfahrungen, Sorgen, Ängste, Wünsche, Ideen und vor allem die Regeln hier zu besprechen und auszutauschen. Anschließend steigen wir dann in den Unterricht nach Plan ein.

Alle Kolleg.innen sind über unsere Homepage und einen Klick auf die im jeweiligen Bild abgedruckte Dienstmailadresse erreichbar. https://gesamtschule-muenster.de/4-3-wer-wir-sind-kollegium/ Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne!

Schulweg: Wir empfehlen dringend zur Anreise auf den ÖPNV zu verzichten, d.h. wo immer möglich mit dem Fahrrad (oder zu Fuß) zur Schule zu kommen. Uns ist klar, dass dies nicht für alle möglich ist, aber in vielen Fällen wird die Möglichkeit bestehen. In jedem Fall sollte auch auf dem Schulweg eine Mund-Nasen-Bedeckung schon griffbereit mitgeführt werden, da sie im ÖPNV Pflicht ist, aber vor allem hier auf dem Schulgelände getragen werden muss.

Ankunft in der Schule: Alle Schüler.innen sollten sich nach Ankunft in der Klasse oder den Sanitärräumen die Hände waschen. In allen Klassen und den Sanitärbereichen gibt es genug Seife, Einmalhandtücher und Toilettenpapier. Wir werden die Schüler.innen auffordern, sich mehrmals täglich die Hände zu waschen. Die Hausmeister und Reinigungskräfte kontrollieren dazu täglich, dass all diese Dinge aufgefüllt sind. Die Klassenräume werden außerdem täglich gereinigt, besondere Flächen (z.B. viel genutzte Türgriffe…) auch öfters. Wir haben zusätzlich in der Mensa und vor dem Sekretariat (und im Eingang des SII-Gebäudes) Desinfektionsspender aufgehängt (und befüllt ;-)), so dass, wer möchte, auch diese Möglichkeit nutzen kann.

In der Schule:  Im gesamten Gebäude und auf dem Schulhof besteht – neben der Abstandsregel – die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Sollten (z.B. in kleinen Kursen) die Abstände im Unterrichtsraum zwischen den Arbeitsplätzen deutlich über 1,5m liegen, können in Arbeitsphasen die MNBs heruntergezogen werden. Sie müssen aber jederzeit schnell wieder Mund und Nase bedecken, wenn z.B. Lehrkräfte für individuelle Erklärungen an einen Schüler.innentisch treten oder Schüler.innen aufstehen, um den Raum zu verlassen. In den meisten Räumen bedeutet das, dass die MNB dauerhaft getragen werden muss. Auch „Visiere“, die über das Kinn hinausreichen erfüllen diese Vorgaben. Um die Begegnungen der Schüler.innen in den Fluren zu minimieren gibt es ein Einbahnstraßenkonzept in jedem Gebäude, d.h. ein Treppenhaus wird nur für den Aufgang, das andere zum Hinausgehen genutzt. Begegnungen in den Pausen versuchen wir durch die Zuweisung von bestimmten Schulhöfen für bestimmte Jahrgangstufen (5 – 7 Rosenhof, 8 – 10 Über-wasserhof, EF – Q1 Haupthof) zu entzerren – es besteht aber auch in den Pausen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, da gerade dort unbeabsichtigt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.

In den Klassen der Jahrgangstufen 5 – 10 sind die Sitzplätze in jeder Gruppe fest zugeordnet und die Tische mit den Namen beschriftet.

Am Ende des Tages reinigen die Putzkräfte die Klassen. Ein gesonderter Hygieneplan für Räume regelt Genaueres.

In der Oberstufe und den Fachräumen der SekI müssen Räume innerhalb eines Tages auch von verschiedenen Gruppen genutzt werden – nur hier ist dies auch erlaubt. Daher desinfiziert am Ende einer Unterrichtseinheit die Fachlehrkraft die Tische (damit nicht verschiedene Schüler.innen die Desinfektionsflasche anfassen). Dazu steht in jedem Unterrichtsraum der SekII und den Fachräumen jeweils  eine Desinfektionssprühflasche. Auch hier sind die Tische beschriftet, allerdings mit Zahlen – jede.r Schüler.in sitzt in ihrem Kurs am fest vergeben Platz – die Kurslehrkraft legt dazu einen Sitzplan mit den zugeordneten Tischnummern an.

Unterricht: Da wir mit Lernplänen und den darin verankerten Lernzielen arbeiten, haben wir bereits gute Grundlagen für das Lernen auf Distanz geschaffen. Im Präsenzunterricht wird es keine „Lernbürophasen“ geben, diese werden in die Arbeitsphasen zu Hause ausgelagert – hier vor Ort finden vor allem Erarbeitungs- und Inputphasen statt. Innerhalb der zwei Gruppen einer Klasse /eines Kurses kann es durch die verschiedenen Präsenztage zum zeitversetzten Erreichen von Kompetenzen kommen, da aber über den Gesamtzeitraum alle Teilgruppen den gleichen Anteil von Präsenzstunden haben, wird dies über den Gesamtverlauf wieder ausgeglichen. Organisatorisch ist das am ehesten mit dem Teilen einer Klasse oder eines Kurses „zu normalen Zeiten“ aufgrund von zu großen Schüler.innenzahlen zu vergleichen. In dem Fall werden dann auch zwei Kurse von einer Lehrkraft im Prinzip parallel, aber eben nicht im Gleichschritt unterrichtet.

Sportunterricht wird nicht in allen Jahrgangstufen stattfinden, dort wo er im Plan steht, wird er unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln vorwiegend in der großen Sporthalle im Oberstufengebäude stattfinden. Dort gibt es 4 Umkleidekabinen (in denen sich dann immer 3 – 4 Schüler.innen umziehen können) und die Halle ist groß genug, um z.B. Badminton oder Stepaerobic – also Sportarten ohne Kontakt mit diesen Gruppengrößen unter Einhaltung der Abstandsregeln durchführen zu können.

Nach dem ersten Tag mit nun wieder deutlich mehr Schüler.innen hier vor Ort möchten wir die Pausenregelung bis zu den Sommerferien nochmal für alle verbindlich schriftlich festhalten.

In den Pausen gilt: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist verpflichtend, weil der Abstand von 1,5m auf den Fluren und auch auf dem Pausenhof nicht immer zuverlässig eingehalten werden kann. Da man mit MNB nicht essen kann, werden mitgebrachte Pausensnacks und Getränke im Klassenraum verzehrt. Das entzerrt auch das Verlassen der Klassenräume und damit den Andrang in den Fluren. Wer möchte, kann auch die gesamte Pause im Klassenraum verbringen. Die Klassenräume bleiben während der Pausen offen, auch um das Ankommen nach der Pause zu entzerren. Von montags – donnerstags nutzen die Jahrgänge 5 – 7 ausschließlich den Rosenhof für die Pause, die Jahrgänge 8 – 10 ausschließlich den Hof hinter dem Überwassergebäude und die Oberstufenjahrgänge ausschließlich den Haupthof zwischen den Gebäuden (wenn sie das Gelände nicht verlassen ;-)). Freitags sind außer der Oberstufe die Jahrgänge 5 und 7 vor Ort, daher nutzen am Freitag die 5er wie gewohnt ausschließlich den Rosenhof für die Pause und die 7er gehen – nur freitags – für die Pause auf den Hof hinter dem Überwassergebäude (da sich dort freitags kein anderer Jahrgang aufhält). Die Aufsichten bleiben an den bisher vorgesehenen Stellen und sind für Schüler.innen, die sich in den Klassen aufhalten erreich- und ansprechbar.

Mittagessen: In der Mensa sind die Plätze auf 60 begrenzt (was aktuell ausreicht ;-)), es gibt eine Wegführung, und gekennzeichnete Plätze, so dass hier die Abstandsregel eingehalten wird. Selbstverständlich ist das Küchenpersonal noch einmal ganz intensiv mit der Wahrung der Hygieneregeln befasst und verfügt über das notwendige Material und Know-How. Wir werden daher für die Oberstufenschüler.innen und alle, die gerne essen möchten, ein freiwilliges Mittagessen in zwei Schichten anbieten – das geht auch sehr gut! – ist aber nicht verpflichtend für alle.

Notbetreuung: Die Notbetreuung für die Jahrgangstufen 5 und 6 ist ausgeweitet worden. Sollten Sie Bedarf haben, melden Sie sich bei uns! Der Antrag ist auf der Homepage auch unter „Wir für Sie – Formulare“ zu finden.

Benotung / Versetzung: In den Jahrgangstufen 5 – 8 gibt es, wie in der Gesamtschule üblich, selbstverständlich kein“ Sitzenbleiben“. Aber auch in anderen Jahrgangstufen wird es kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr geben, sofern mit der Versetzung nicht auch ein Abschluss oder eine Berechtigung verbunden ist. Das bedeutet: Schüler.innen gehen von der EF in die Q1 über. Um von Klasse 9 nach Klasse 10 versetzt zu werden, müssen aber die Anforderungen des HA 9 erfüllt sein.

Arbeitsergebnisse aus der Distanzlernphase dürfen nur positiv nicht aber negativ in die Benotung einfließen. In der FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hat das MSB hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben in der Regel keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden. Dies spielt vor allem für die SekII eine Rolle.

Jede Schule darf die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sek I individuell festlegen (Erlass MSB); außerdem „soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet werden“ (Schulmail Nr. 20). Das heißt für uns: Wir legen die Anzahl der Lernchecks auf die Anzahl der tatsächlich bis jetzt geschriebenen fest – und bleiben damit bei dem Stand, den wir haben. Wir schreiben in diesem Halbjahr also keine Lernchecks mehr (außer den ZP-10-Ersatzarbeiten).

In der EF kann und in der Q1 muss eine Klausur geschrieben werden. Da wir mitten in der Klausurphase aus dem Präsenzunterricht ausgestiegen sind, haben wir noch nicht in allen Fächern Klausuren schreiben können. In der EF werden wir dies nur nachholen, wenn es z.B. für die LK-Wahl wichtig ist. In der Q1 wird die Klausurphase am 25.05. beginnen. Damit haben wir mindestens zwei Wochen Zeit für Wiederholungen und Absprachen.

Für alle Jahrgangstufen gilt: die Noten aus dem ersten Halbjahr sollen bei der Benotung zum Schuljahresende mit berücksichtigt werden (Sonderregelung APO-SI, § 44e)!

Besonderheit in Klasse 9 und 10: Wenn wir aufgrund der Corona-Ausfälle die Leistungen im zweiten Halbjahr nicht bewerten können und „eine Leistungsbewertung (…) nicht herbeigeführt werden kann“, greifen wir auf die Note im ersten Halbjahr zurück.  Außerdem: „Den Schülerinnen und Schülern ist auf Wunsch und im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben“. Diese Regelung wird nur für einzelne Schüler.innen relevant sein, auch hier beraten wir selbstverständlich individuell.

Klasse 10: In allen Fächern werden Ganzjahresnoten gegeben. In D, E, M fließen die Leistungen der Prüfungsarbeit (anstelle der ZP 10) in diese Jahresnote mit ein. Die Prüfungsarbeit wird dabei wie eine Klassenarbeit gewertet, und geht nicht, wie sonst, zu 50 % in die Zeugnisnote ein.

Sek II: Die Note muss sich in den schriftlichen Fächern in diesem Jahr nicht gleichgewichtig aus schriftlicher und SoMi-Note zusammensetzen, zugunsten der Schüler.innen kann davon abgewichen werden ( vgl. Sonderregelung APO GOst, § 46). Wenn in der EF und der Q1 die Leistung im zweiten Halbjahr nicht bewertet werden kann (auch nicht in der verbleibenden Zeit), dann gilt die Kursabschlussnote des ersten Halbjahres auch für das zweite. Schüler.innen, die aufgrund dieser Regelung vier oder weniger Punkte erreicht haben, können in die Nachprüfung gehen, auch in mehreren Fächern. (Außer bei 0 Punkten, hier gibt es keine Nachprüfung).

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne!

Herzliche Grüße

Kathi Kösters