Beurlaubung zwecks Demonstration
Liebe Schülerinnen und Schüler,
uns ist mitgeteilt worden, dass für den 5. Dezember sowie für den 6. Dezember in verschiedenen Städten politische Aktionen und Demonstrationen im Zusammenhang mit dem geplanten Wehrdienstgesetz angekündigt sind.
Wir möchten euch hierzu folgende organisatorische Hinweise geben:
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Schulpflicht:
Die allgemeine Schulpflicht (§ 41 SchulG NRW) besteht an beiden Tagen wie gewohnt. -
Teilnahme an Demonstrationen:
Eine Teilnahme an politischen Aktionen außerhalb der Schule ist grundsätzlich eure private Entscheidung.
Wenn ihr während der Unterrichtszeit teilnehmen möchtet, ist dafür eine vorherige Beurlaubung erforderlich. -
Beurlaubung:
Ein Antrag auf Beurlaubung kann nach § 43 Abs. 3 SchulG NRW gestellt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Bitte nutzt hierfür das beigefügte Formular und reicht es spätestens einen Schultag vorher im Sekretariat ein.
Nur genehmigte Beurlaubungen gelten als entschuldigte Fehlzeiten. -
Nutzung schulischer Kommunikationswege:
Wir weisen darauf hin, dass schulische Systeme wie Lautsprecherdurchsagen, Mailverteiler oder schulinterne Plattformen nicht zur Bewerbung politischer Veranstaltungen genutzt werden dürfen. Dies dient der Wahrung der politischen Neutralität der Schule.
Wir bitten euch, die Verfahren einzuhalten und stehen bei Fragen gern zur Verfügung.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
U. Thöne
Schulleiterin