
WIE WIR ARBEITEN
IT-Team
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist inzwischen den meisten ein Begriff. Sie bildet seit 2018 den europäischen Rahmen des Datenschutzes. Verunsicherte ihre Anwendung in den ersten Jahren teilweise noch unterschiedliche Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft, so ist sie inzwischen ein weltweit vielfach nachgeahmtes Erfolgsmodell, dessen Beachtung Jahr für Jahr seltener angemahnt werden muss. Grundsätzlich kann also auch von einem DSGVO-konformen Verhalten der Schulseite ausgegangen werden.
Gerade in Zeiten, in denen der digitale Raum immer mehr und mehr Bedeutung einnimmt, ist es uns als Schule natürlich nicht nur auf technischer, sondern auch auf pädagogischer Ebene wichtig mit den Schüler:innen ins Gespräch zu kommen. Fragen wie Datenschutz, Cybermobbing, explizite Inhalte, Rechte am eigenen Bild, Anonymität in Netz mit Chancen und Risiken etc. zu besprechen, verlangt längst nicht mehr nur der Anspruch an uns selbst, sondern verlangen auch die Curricula des Ministeriums – an die wir uns so selbstverständlich wie gewissenhaft in den verschiedensten Fachschaften mit unterschiedlichen Blickwinkeln halten.
Konkretes
Diese Liste mit konkreten Themen erhebt weder den Anspruch vollständig, noch abschließend zu sein. Sie wird regelmäßig im Gespräch mit der Schulgemeinde ergänzt und ggf. aktualisiert werden.
- Clouddienste: Weder die Nutzung der Apple-Cloud, noch die der Microsoft-Cloud ist an irgendeiner Stelle verpflichtend. Beide werden kostenlos zur Verfügung gestellt, Daten lassen sich aber auch lokal und in alternativen Clouds sichern.
- Ortung der iPads: Die Ortung der iPads ist standardmäßig deaktiviert. Sie wird erst dann möglich, wenn wir auch konkrete Bitte der Eltern das iPad in den „Lostmode“ versetzen. Auch wir vom IT-Team können also selbstverständlich nicht sehen, wo unsere Schulgemeinde jeweils Urlaub macht.
- Goodnotes: Die erfahrungsgemäß meistgenutzte Notizapp unserer Schule speichert ihre Daten standardisiert lokal – das heißt auf dem iPad selbst. Wir empfehlen und zeigen allen Schüler:innen dass und wie man ein Backup erstellt. Hierfür gibt es wiederum viele Möglichkeiten, je nach persönlicher Präferenz.
- Schulmodus: Die iPads befinden sich während der Schulzeit im sog. Schulmodus. Während dieser Zeit sind ausschließlich von uns ausgesuchte Apps verfügbar, die Kinder können also nicht im Unterricht Netflix schauen oder ihr liebstes iPad-Spiel spielen.
- Steuerung im Unterricht: Wir vom IT-Team verwenden zu Beginn eines jeden Schuljahres viel Zeit und Mühe darauf alle Klassen und Kurse zentral einzurichten, damit auch weniger technikaffine Kolleg:innen ohne Probleme z.B. alle iPads für Unterrichtsgespräch sperren oder für eine Lektüre auf eine bestimmte App beschränken können – und dabei die Bildschirme der iPads sehen können. Je älter die Kinder werden, desto mehr kann darauf verzichtet werden. Aber mit einer aufrichtigen Betrachtung des Sucht- und Ablenkungspotenzials digitaler Medien können wir nicht Pubertierende ein iPad in die Hand drücken und ohne Steuerung davon ausgehen, dass sie schon fleißig sein werden.
- Stift und Papier/analoge Schulbücher: Ja, selbstverständlich können unsere Schüler:innen (nahezu!) alle Aufgaben auf Wunsch auch mit Stift und Papier bearbeiten. Schulbücher sind bis in die 13. Klasse hinein in den Räumen auch in Papierform vorhanden. Je nach Thema und Jahrgangsstufe kann es die Pflicht geben, sich im digitalen Raum zu bewegen – und sei es nur um die handschriftlichen Ergebnisse kurz hochzuladen. Das war aber vermutlich bereits in der Kindheit aller Eltern unserer Schüler:innen gelegentlich der Fall und sollte in 2024 wenig verwundern.
- Microsoft Office: Zwischen den Datenschutzbeauftragen der EU, den Gerichten und Microsoft wird seit 2018 ein Ping-Pong gespielt, im Zuge dessen Microsoft den Datenschutz in Europa bereits merklich erhöht hat, in den Augen der EU-Datenschützer allerdings nach wie vor nicht genug. Diese Rechtsfrage übersteigt den Kompetenzbereich der GeMM, weswegen für uns an dieser Stelle lediglich drei Dinge relevant sind. Erstens hat unser oberster Dienstherr, das Bildungsministerium, deutlich entschieden, dass in einer Abwägung zwischen der noch ungeklärten Datenschutzfrage und der gleichzeitig existierenden Pflicht zur praktischen Befähigung im digitalen Raum letzter derzeit der Vorrang gegeben wird. Deshalb ist, zweitens, die Arbeit mit Microsoft Office konkret in einigen Lehrplänen verankert. Dies liegt, drittens, schlicht daran, dass nach wie vor Microsoft Office der absolute Standardfall in Deutschland im Bereich Daten- und Textverarbeitung sind.
- Apple: Egal ob wir im IT-Team persönlich lieber Linux als iOS oder lieber LateX oder LibreOffice als Word nutzen würden, haben wir mehrheitlich tragfähige und für das System Schule sinnvoll umzusetzende Lösungen zu finden. Hierbei landet man derzeit aus verschiedensten Gründen bei Applegeräte und Microsofts Officepaket. Für Apple konkret sprechen im Schulkontext die mit Abstand besten zentralen Verwaltungsmöglichkeiten für Schüler:innen-Geräte. Losgelöst davon treffen weder wir als IT-Team noch die GeMM Entscheidungen über Geräte, sondern der Schulträger – in unserem Fall die Stadt Münster.
- Bildschirmzeit/Auszeit: Die Geräte des Schulträgers lassen sich durch die Eltern beschränken und verwalten. Wir empfehlen dies ausdrücklich! Hier die Anleitung dazu.
- Geführter Zugriff: Eine einfache, aber effektive Methode den Zugang in einer konkreten Lernsituation zu beschränken ist der geführte Zugriff. Hierbei wird das iPad in einer App, z.B. dem digitalen Schulbuch, „eingesperrt“. Etwas Anderes lässt sich nur mittels eines festgelegten Codes nutzen. Der geführte Zugriff findet sich in den Einstellungen, ist selbsterklärend und wird dennoch in vielen, leicht zu findenden Videos im Internet erklärt.
Grundsätzliche
Die digitale Arbeit an der GeMM ist auf drei Ebenen aufgebaut, die sukzessive freier, unkontrollierter und z.T. ggf. weniger datenschutzkonform werden.
- Pflichtebene: Hier sind die rudimentärsten digitalen Maßnahmen gemeint. Das Besitzen des iPads um auf Verlangen Arbeitsergebnisse digital einzureichen. Die Verwendung von iServ zur Kommunikation innerhalb der Schulgemeinde. Schulungen im digitalen Raum, die ausschließlich auch unter der Verwendung digitaler Medien sinnvoll sind, z.T. das Erlernen von Online-Recherchetechniken. Punktuell kann eine bestimmte App für einen bestimmten Lernabschnitt hochsinnvoll und vorgeschrieben sein. Jeder dieser Pflichtbausteine ist von uns nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und für unbedenklich und DSGVO-konform befunden. Apps, die verpflichten genutzt werden sollen, werden von uns besonders gewissenhaft geprüft. iServ hat seinen Sitz in Bielefeld und ist als erfolgreicher deutscher Anbieter eines pädagogischen Netzes selbstverständlich DSGVO-konform und –zertifiziert. Mit Ausnahme der punktuellen Verwendung von Microsoft Office (mit ministerialem Segen) und dem iPad an sich (auf Anweisung des Schulträgers und mit Beschluss der Schulkonferenz) müssen auch bei diesen Anbietern keine privaten Daten hinterlegt, keine Clouds genutzt werden (s.o.).
- Empfehlungsebene: Hier sind die weiterführenden, aber nach wie vor schulischen, digitalen Maßnahmen gemeint. Hier kann, darf und muss jederzeit eine Abwägung zwischen pragmatischen Gesichtspunkten, der gewünschten Intensität des digitalen Arbeitens und dem Datenschutz getroffen werden – erst durch die Eltern, später durch die Schüler:innen selbst. Manche Dinge empfehlen wir aus persönlicher, didaktisch-pädagogischer Erfahrung deutlich (z.B. das Arbeiten mit Goodnotes, das Erstellen von Mindmaps digital statt analog, das Internet als Rechercheraum), andere überlassen wir klarer den persönlichen Präferenzen (Backups lassen sich z.B. am unkompliziertesten und günstigsten in der Cloud von Microsoft speichern – allerdings gibt es dort die o.g. Bedenken).
- Private Ebene: Der Schulträger ermöglicht per Ratsbeschluss explizit, dass die iPads auch privat genutzt werden können. Dass dies derzeit auch Wunsch der Familien unserer Schule ist, zeigt sich auch im Beschluss der Schulkonferenz zu dem Thema. In diesem Bereich tragen wir als Schule zwar keine Verantwortung und keine Pflichten mehr – versuchen aber über den Umweg der Unterrichtsinhalte und Elternabende einen verantwortlichen und altersgerechten Umgang mit digitalen Möglichkeiten zu bestärken.